Kündigung vor Arbeitsantritt?

Kündigung vor Arbeitsantritt möglich?

Arbeitsvertrag unterschrieben, Traumjob in Aussicht: Eine unerwartete Zwickmühle im Karriereweg

Kennen Sie das? Sie bewerben sich um Ihren Traumjob, gleichzeitig aber auch bei anderen potenziellen Arbeitgebern. Schließlich wissen Sie nicht, ob es mit dem Traumjob am Ende auch klappt. Nach einigem Warten auf die Rückmeldung von Ihrem Wunscharbeitgeber entscheiden Sie sich schließlich für ein weniger attraktives Jobangebot und unterschreiben einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Kurz danach, aber noch vor Arbeitsantritt, flattert Ihnen das Angebot für Ihren Traumjob ins Haus. Eine missliche Situation für Sie, aber auch für Ihren Arbeitgeber, der glaubte, seine Vakanz besetzt zu haben. Sie möchten sich eigentlich aus dem gerade abgeschlossenen Arbeitsvertrag lösen, sind aber unsicher, ob das möglich ist.

Wie kann ich mich aus einem Arbeitsvertrag noch vor Arbeitsaufnahme lösen?
Ein Arbeitsverhältnis entsteht mit Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages, also schon vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme. Um sich aus dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsantritt wieder zu lösen, müssen die Vertragspartner dieses grundsätzlich schriftlich frist- und formgerecht kündigen. Vor einer Kündigung aber empfiehlt sich ein sorgfältiger Blick in den Arbeitsvertrag. Nicht selten ist darin die Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen und teilweise auch mit einer Vertragsstrafe verknüpft.

Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn die Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen ist?
Bei einem vertraglichen Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag bleibt das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung dennoch bestehen. Dieses setzt jedoch voraus, dass Sie sich als Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund berufen und darlegen können, dass es Ihnen wegen eines Fehlverhaltens Ihres Arbeitgebers unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis anzutreten. Eine solche Argumentation dürfte jedoch in den meisten Fällen schwierig sein.
Ist die Kündigung ausgeschlossen haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, die Arbeit am ersten Tag anzutreten, dann aber zeitgleich die Kündigung zu erklären. Wurde im Vertrag eine Probezeit vereinbart gilt dann zwar eine kürzere Kündigungsfrist, während der Sie als Arbeitnehmer aber verpflichtet sind, für den Arbeitgeber tätig zu werden.

Wie sieht es mit den Fristen für eine Kündigung vor Arbeitsantritt aus?
Auch für die Kündigung vor Arbeitsantritt ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist maßgeblich. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Probezeit ist das die für diese Zeit vorgesehene kürzere Kündigungsfrist. Fehlt es an einer vertraglichen Regelung kommen die gesetzlichen Kündigungsfristen zur Anwendung.

Unsicher bleibt, wann bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt die Kündigungsfrist in Gang gesetzt wird. Denkbar ist ein Laufzeitbeginn bereits mit Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber oder aber erst später, mit Arbeitsbeginn. Im Zweifel beginnt die Laufzeit mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber. Jedoch erkennt die Rechtsprechung in Einzelfällen auch ein mutmaßliches Interesse des Arbeitgebers an einer Mindestbeschäftigungsdauer an. In diesen Fällen wird die Kündigungsfrist erst später, mit Arbeitsbeginn in Gang gesetzt. Um im Einzelfall die Folgen einer Kündigung rechtssicher einschätzen zu können empfiehlt sich die Beratung mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Meine Kündigungsfrist ist zu lang, kann ich am ersten Arbeitstag einfach der Arbeit fernbleiben?
Ist Ihre Kündigungsfrist zu lang, um sich noch rechtzeitig vor Vertragsbeginn aus dem Arbeitsverhältnis zu lösen? Dann sollten Sie mit Vertragsbeginn zur Arbeit erscheinen. Ein Fernbleiben und Nichtantritt zur Arbeit kann möglicherweise unangenehme Folgen für Sie haben. Denn der Arbeitgeber ist durchaus berechtigt, Ansprüche auf Schadensersatz zu erheben, z.B. wegen erneuter Kosten für weitere Stellenausschreibungen, o.ä.

Im Arbeitsvertrag ist bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt eine Vertragsstrafe vorgesehen. Ist das zulässig?
Neben einem vertraglichen Ausschluss der Kündigung vor Arbeitsantritt kann der Arbeitgeber diesen auch mit der Androhung einer Vertragsstrafe verknüpfen. So mag er sich vor unliebsamen Überraschungen bei Bewerbern schützen, die kein nachhaltiges und ernsthaftes Interesse an der ausgeschriebenen Position haben und leichtfertig einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die Vertragsstrafe darf aber nicht unbegrenzt hoch bemessen sein und wird von der Rechtsprechung auf Verhältnismäßigkeit überprüft.

Gibt es eine Alternative zur Kündigung, um mich aus dem Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt zu lösen?
Im Hinblick auf das oben Dargestellte empfehlen wir, statt einer Kündigung das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um mit ihm über die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages, einen Aufhebungsvertrag, zu verhandeln. So misslich Ihr Wunsch auch für den Arbeitgeber sein mag: Am Ende wird auch er meist kein Interesse daran haben, Mitarbeiter, denen es an der nötigen Motivation fehlt, weiter zu beschäftigen.

Und wenn der Arbeitgeber vor Arbeitsantritt kündigt?
Auch der Arbeitgeber hat durchaus die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsantritt zu kündigen. Dabei muss er noch nicht das Kündigungsschutzgesetz beachten, da dieses erst Anwendung findet, wenn der Arbeitnehmer dem Unternehmen mindestens sechs Monate angehört. Auch der Betriebsrat musss bei einer Kündigung vor Arbeitsantritt nicht vom Arbeitgeber angehört werden. Hinsichtlich der anzuwendenden Kündigungsfristen und deren Laufzeit gilt gleichermaßen das oben Gesagte.

 

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